Foto con segnaletica

Nach Florenz mit dem Auto

ZTL-Zone mit eingeschränktem Verkehr

Wer Florenz mit dem Auto erreicht, muss die Organisation/Regeln des privaten Autoverkehrs im Stadtzentrum kennen. Das historische Zentrum ist sehr kompakt und anfällig und nicht für den Autoverkehr geeignet. Einige Teile – vor allem im Herzen des historischen Zentrums – sind Fußgängerzonen oder reservierte Gassen, auf denen der Verkehr mit privaten Kraftfahrzeugen absolut verboten ist. Große Teile des historischen Zentrums und auf jeden Fall alle Bereiche von touristischem Interesse in der Stadt fallen mit dem ZTL zusammen, das durch elektrische Tore kontrolliert wird. Die „Tore“ – die das Kennzeichen aller fahrenden Fahrzeuge erfassen – sind mit elektronischen Tafeln ausgestattet, die anzeigen, ob sie gerade zugänglich sind oder nicht: ZTL nicht aktiv (grün) ---> Zufahrt erlaubt. ZTL aktiv (rot) ---> Zutritt verboten.

Die ZTL-Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag: 7.30–20.00 Uhr; Samstag 7.30-16.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist die ZTL nicht aktiv. Vom 1. Donnerstag im April bis zum 1. Sonntag im Oktober beginnt auch der nächtliche Sommer-ZTL, mit einer weiteren Verlängerung etwa von 23:00 Uhr am Donnerstag, Freitag und Samstag bis 3:00 Uhr am folgenden Tag (alle Einzelheiten finden Sie im Anhang ZTL sowohl die Zeiten als auch die jeweiligen Gebiete).

Unterkunft

Wenn Sie mit dem Auto ein Hotel innerhalb des ZTL erreichen müssen, können Sie dies tun, indem Sie die Fahrzeugdaten sofort nach der Ankunft an die Rezeption des Hotels übermitteln, die diese wiederum an die Stadtpolizei überträgt. Für weitere Information ist es immer ratsam, sich vorher mit der Unterkunft in Verbindung zu setzen, für den kürzesten, erlaubten Weg, sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen des ZTL.Die Zufahrt zur verkehrsberuhigten Zone ist mit dem Auto auch dann möglich, wenn Sie eine Garage (unabhängig davon, ob sie zum Hotel gehört oder nicht) erreichen müssen,der immer die Fahrzeugdaten umgehend mitgeteilt werden müssen. Wenn Sie die Parkplätze/Garagen innerhalb des ZTL nicht nutzen, dürfen Sie nur für die unbedingt erforderliche Zeit (3 Stunden)reinfahren, um Ihr Gepäck auszuladen und Ihr Auto an einem anderen Ort (außerhalb des ZTL) zu parken.

PARKPLÄTZE

Das Parken auf der Straße ist innerhalb des ZTL nicht gestattet, sondern nur auf geschlossenen Parkplätzen und Privatgaragen. Die Tarife der Parkplätze außerhalb der ZTL sind niedriger als die der innerhalb der ZTL. Dazu gehört der Parkplatz „Parterre“ (Bereich Piazza Libertà, am Rande der ZTL), der gut an das historische Zentrum angebunden ist (Shuttlebus Linie C1). In den Randgebieten gibt es verschiedene Wechselparkplätze, die alle mit dem historischen Zentrum verbunden sind. Entlang der Straßenbahnlinie T1 (Florenz-Scandicci) gibt es die Parkplätze Villa Costanza in Scandicci (gegen Gebühr), Ponte a Greve (kostenlos, Coop-Seite und Stradone Ospedale Torregalli – Haltestelle „Nenni Torregalli“), Via Sansovino (gegen Gebühr) ; Entlang der Straßenbahnlinie T2 (Verbindung zum Flughafen) befindet sich der Parkplatz Viale Guidoni (gegen Gebühr, Haltestelle „Guidoni“). Der Parkplatz Via del Gelsomino ist mit dem Bus Nr. 11 erreichbar.

Das Parksystem in Florenz wird von Firenze Parcheggi und anderen Unternehmen verwaltet: Scaf, Metropark, Airport.

ELEKTRISCHE FAHRZEUGE

Drei- und vierrädrige Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb (Nicht-Hybrid), die für die Personenbeförderung zugelassen sind, dürfen in allen verkehrsberuhigten Zonen fahren/parken, müssen jedoch zuvor eine Genehmigung einholen. Der Antrag muss online durch Registrierung auf dem Portal gestellt werden: https://servizionline.serviziallastrada.it Die kostenlose Genehmigung ist 5 Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden. Das Parken ist auch auf Anwohner Plätzen gestattet, wobei die Berechtigung gut sichtbar auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs zu sehen sein muss. Konsultieren Sie die Karte mit Ladestationen. Aufladen ist auch auf den Parkplätzen Beccaria und Sant'Ambrogio möglich.

MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN Konsultieren Sie die Rubrik „Mobilität für Menschen mit Behinderung“.

FAHRGEMEINSCHAFT Konsultieren Sie den Abschnitt zum Thema car sharing.

 

Photo credits: Comune di Firenze
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